Kann ich trotz Beurlaubung ein Semesterticket bekommen?

Ja, das ist möglich. Dafür müsst du das Ticket im Studierendensekretariat mit dem Beurlaubungsantrag im Rückmeldezeitraum, spätestens jedoch bis zum 15.11. für das Wintersemester und 15.05. für das Sommersemester beantragen.
Neu: Beurlaubte Studierende können ab Januar 2018 aus abrechnungstechnischen Gründen die Nutzung des Semestertickets sätestens bis zum 15.11. für das Wintersemester und 15.05. für das Sommersemester beantragen. Den Semesterbeitrag für Semester- und NRW-Ticket zahlen (im SS 20 sind das insgesamt 216,70 €, davon 142,70 € für das OWL-Ticket + 56,40 € für das NRW-Ticket und 17,60 € AStA-Beitrag). Das OWL-Semesterticket durch das Studierendensekretariat ausstellen lassen. Das NRW-Ticket selbst im Online-Portal ausdrücken.